Handbuch Ghostwriting: Marktumfeld und Arbeitstechniken

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Die größten Fehler beim Schreiben von News

Wer sein Aufgabengebiet als Ghostwriter erweitert hat und nicht für nur noch 0,6 Cent das Wort Texte schreibt, kann sich glücklich schätzen. Das Schreiben von Nachrichten, welche die Geschehen das Tages widerspiegeln, sind nicht nur sehr interessant, sondern diese Aufgaben werden in der Regel kompetenten Ghostwritern zugesprochen. Es handelt sich beim Schreiben von Nachrichten um eine Aufgabe, die exakt und fehlerfrei erfüllt werden muss. Demzufolge ist ein wenig Erfahrung und die notwendige Recherche für das Schreiben notwendig und kann nicht umgangen werden.

Einer der Fehler, die immer wieder beim Schreiben von wichtigen Nachrichten gemacht werden, sind die mangelnden und falschen Informationen. Es dürfen bei News keine falschen Aussagen niedergeschrieben werden. Falsche Tatsachen entsprechen nicht der Wahrheit und können somit nicht in einem Artikel verwertet werden. Zudem ist es sehr wichtig, die getroffenen Aussagen mit vertrauten Quellen belegen zu können. Um die Seriosität des geschriebenen Artikels zu gewährleisten, sollte der Texter keine grammatischen Fehler und keine Rechtschreibfehler begehen. Schließlich sollte ein Ghostwriter dazu in der Lage sein, vernünftige Texte zu schreiben ohne den Eindruck zu erwecken, ein Amateur zu sein. Ein Nachrichtenartikel sollte in erster Hinsicht informativ sein und dem Leser einen Mehrwert geben. Erfahren die Leser durch den Artikel nicht viele Informationen, handelt es sich um keine ordnungsgemäße Mitteilung, die durch den Texter erstellt wird. Nachrichten sollten bestimmte Fragen beantworten. Die wichtigsten Fragen sind die W-Fragen, die den Sachverhalt, den Ort, das eigentliche Geschehen und die beteiligten Personen erwähnen. Werden diese Punkte beim Schreiben von Nachrichten beachtet, dann kann der Texter nicht mehr viel falsch machen.

Welche Bedeutung hat bei Google die Qualität von Texten?

In der Vergangenheit war nicht nur alles einfacher zu verstehen, sondern auch einfacher in der Technik. Die Rede ist von Texten in Suchmaschinen. Die Position einer Anzeige ist in der heutigen Zeit durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst. Die Position wird durch die Multiplikation des Qualitätsfaktors von einem Suchbegriff gebildet. Dieser Suchbegriff wird auch als Keyword bezeichnet. Wird der Qualitätsfaktor angeschaut, besteht dieser aus unterschiedlichen Faktoren, die nun weiter erklärt werden.

Die Qualität von Texten ist in sofern wichtig, dass diese den Erfolg der Texte ausmachen. Ist die Qualität von einem Text sehr hochwertig und kann ein Mehrwert für die Leser in den Texten gefunden werden, handelt es sich um einen hochwertigen Text, der die Klickrate in einer Suchmaschine bereits aufgrund der hohen Anzahl der Klicks weiter erhöht. Des weiteren werden die Texte, die mit einem Keyword ausgestattet sind und dementsprechend in der Suchmaschine gesucht werden in dem Internet erfolgreicher. Selbstverständlich sollte die Qualität des Textes durch die Schlüsselwörter nicht beeinflusst werden. Logische und schlüssige Texte sollten dennoch durch die Texter und Ghostwriter erstellt werden. Aufgrund der vielen umfangreichen Texte, die es mittlerweile im Internet gibt, muss die Suchmaschine bzw. die Firma Google, immer bessere Wege finden, die guten Texte von den schlechten voneinander zu unterscheiden. Für den Qualitätsfaktor sind demnach nicht nur die Relevanz der Anzeigen wichtig, sondern ebenso die Qualität. Befindet sich ein Text mit niedriger Qualität in der Google Suchmaschine, kann davon ausgegangen werden, dass der Qualitätsfaktor bereits niedriger ist, als bei hochwertigen Texten. Schließlich entpuppen sich die weniger hochwertigen Texte als unbeliebt im Netz, was den Qualitätsfaktor negativ beeinflusst.

In welchem Bereich können Plagiate noch strafbar sein außer bei Texten?

Nicht nur Texte sind einzigartig, sondern fast jedes Produkt, welches auf dem Markt erscheint. Jedoch unterscheiden sich diese durch Unterschiede, die nicht von anderen Usern genutzt werden können. Ein sehr gutes Beispiel sind Websites. Eine Internetseite besteht aus unterschiedlichen Elementen. Diese Elemente sind nicht nur die Texte selbst, sondern ebenso Grafiken und Töne. Eine Website kann komplett urheberrechtlich geschützt sein. Davon unabhängig können ebenso einzelne Elemente auf der Seite geschützt sein. Diese umfasst dann das Urheberrecht oder das Datenbankrecht. Neben Texten im Internet sind Zeitungs- und Zeitschriftenartikel fast immer durch das Urheberrecht geschützt. Dabei gilt die Regel, je länger ein Artikel ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Text individuelles Gedankengut aufweist. In der Werbung sind nicht nur Texte, sondern auch Werbeslogans und Werbegrafiken beteiligt. Handelt es sich um einen sehr kuren Werbeslogan, dann wird angenommen, dass dieser nicht geschützt ist. Allerdings ist er durch das Urheberrecht geschützt, wenn es sich um einen sehr individuellen Spruch handelt, der nur ein bestimmtes Produkt vorstellen kann. Ein längerer Werbetext kann dann zu einem frei benutzbaren Gemeingut gehören. Tabellen und Formulare sind nicht sehr individuell gestaltet und sind aus diesem Grund nicht sehr oft geschützt. Sie können in einigen Fällen als frei nutzbares Gemeingut zählen, aber nur, wenn der geistige Gehalt fehlt. Die Musik ist eine weitere Kategorie, welche allein dem Herausgeber bzw. dem Sänger selbst zustehen. Eine direkte Übernahme von Melodien ohne Einverständnis des Urhebers ist nicht erlaubt und sogar strafbar. Es kann jedoch sein, dass ein Cover, das bedeutet eine direkte Kopie von Liedern gemacht wird.

Bei welcher Übernahme von Texten handelt es sich nicht um Plagiate?

Es ist bekannt, dass die direkte Übernahme von umfangreichen Texten als Plagiate gezählt wird. Komplette Texte und Textstellen dürfen dann nicht übernommen werden, wenn diese als eigenständige Kreation bezeichnet werden. Allerdings gibt es, besonders beim wissenschaftlichen Arbeiten, eine Möglichkeit, kleinere Texte und Textstellen zu übernehmen, ohne sich strafbar zu machen. Diese Nutzung von fremden Texten wird auch als Zitat bezeichnet. Durch ein Zitat wird das Urheberrecht anerkannt und nicht ignoriert. Zitate helfen lediglich dabei, die eigene Meinung mit Hilfe von wissenschaftlicher Fachliteratur zu belegen und sich auf diese zu stützen. Ein Zitat muss jedoch auch bestimmte Anforderungen erfüllen, damit es durch das Urheberrecht geschützt ist. Der Text, der als Zitat benutzt wird, muss in der Vergangenheit bereits veröffentlicht worden sein. Paragraph 51 des Urheberrechts belegt diese Anforderung. Der zweite wichtige Punkt ist die Unveränderlichkeit des Zitats. Es darf, sei es ein einziges Wort, an den Sätzen nichts verändert werden. Möchte der Texter oder Ghostwriter dennoch den originalen Text umändern, Sätze kürzen oder sonstige Veränderungen machen, ist er gezwungen, diese ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Leichte Änderungen sind unter dieser Voraussetzung zugelassen. Der dritte wichtige Punkt ist die Kennzeichnung des Zitats. Eine Quellenangabe ist von dringender Wichtigkeit. Der Name des Urhebers ist zu nennen und der Name des Quelltextes. Der Verfasser hat die Möglichkeit, über einen direkten Verweis im Text auf die Quelle aufmerksam zu machen oder über eine Fußnote, die am Seitenende des Textes auf die Quelle verweist. Werden diese Punkte beachtet, kann sich der Texter nicht strafbar machen und ein Plagiat erstellt er zudem auch nicht.

Gibt der Texter sämtliche Rechte an seinen Texten an den Auftraggeber ab?

Texter sind kreative Freigeister. Sie erschaffen im Auftrag Produktbeschreibungen und Texte, die der Auftraggeber nicht selbst verfassen kann. Entweder, weil ihm die Zeit dafür fehlt, oder seine nur mäßig ausgeprägte Kreativität dies nicht zulässt.

Nun ist es zum Ärger vieler Texter leider so, dass Auftraggeber in den meisten Fällen „vergessen“, den Urheber der Texte auch namentlich zu nennen. Gerne wird auch an Stelle des Texters eine andere Person als Verfasser ausgegeben. Dies ist aber nicht rechtens. Denn ein Texter tritt mit der Abgabe des erstellten Textes nur die Nutzungsrechte des geschriebenen Textes an den Auftraggeber ab. Das heißt, dass der Auftraggeber den Text nur verwerten darf. Er darf ihn Veröffentlichen und Bewerben, muss ihn aber entweder namenlos oder mit dem Namen des Texters veröffentlichen.

Alles andere fällt in das Urheberrecht, welches aber beim Texter liegt. Und dies für viele Jahre. Laut Gesetz können die Rechte eines Urhebers bis 70 Jahre nach seinem Tod geltend gemacht werden. Deutsche Gerichte sind gerade in den letzten Jahren vermehrt damit beschäftigt, diese Urheberrechte zu schützen.

Anders sieht es aus, wenn der Texter auch sein Urheberrecht an den Auftraggeber abtritt. Dies muss schriftlich erfolgen und sollte im Vorfeld gründlich bedacht werden. Überträgt man das Urheberrecht an den Auftraggeber, hat man alle Rechte am betreffenden Text verwirkt. Das Übertragen des Urheberrechts geschieht in den meisten Fällen bei wissenschaftlichen Arbeiten oder Aufträgen, die in hoher Auflage publiziert und beworben werden.

In diesem Sinne: Auch Texter haben Rechte.

Sind Zeitungs- oder Zeitschriftenartikel grundsätzlich urheberrechtlich geschützt?

Zeitungen und Zeitschriften befinden sich fast täglich in unseren Händen. In diesen Medien befinden sich eine Vielzahl von Artikeln, die unter anderem aufbewahrt werden und zu einem späteren Zeitpunkt nochmals benutzt werden. Jedoch stellt sich die Frage, ob die Artikel in Zeitschrift und Zeitung auch urheberrechtlich geschützt sind.

Bei den Artikeln in Zeitungen und Zeitschriften handelt es sich um Schriftwerke, die nach dem Urhebergesetz urheberrechtlich geschützt sind. Das bedeutet wiederum, dass die Inhalte und die Nutzungsrechte alleine bei dem Urheber, das bedeutet bei dem Schöpfer der Texte, liegen. Möchten die Texte und Artikel weiter verwendet werden, muss eine Zustimmung bei dem Urheber eingeholt werden, die Artikel für andere Zwecke nutzen zu dürfen. Allerdings gibt es einen Paragraphen, in dem Urheberrecht, welcher nach Paragraph 17 besagt, dass durch den Erschöpfungsgrundsatz  eine weitere Verarbeitung möglich wäre. Schließlich ist das Original durch eine Veräußerung, das heißt durch Zustimmung, in den Verkehr und somit in die Öffentlichkeit geraten. Somit ist es durch den Erschöpfungsgrundsatz erlaubt die Artikel weiter zu verarbeiten. Dieser Bezug trifft jedoch nur auf das originale Werk zu. Werden lediglich Informationen aus den Texten kopiert, entsteht ein neues Werk, welches wiederum urheberrechtlich geschützt ist. Möchten Artikeln und Zeitungsbeiträge dennoch in ihrer originalen Fassung weiter verwendet werden, bietet sich das Zitatrecht an. Nach Paragraph 51 des UrhG ist die Vervielfältigung und die Verbreitung des Originals zugelassen, wenn Stellen des Werkes in einem eigenständigen Artikel genutzt werden. Entweder werden Artikel mit eignen Worten wiedergegeben oder Stellen aus den Artikeln werden zitiert.

Texttakte – Der richtige Rhythmus für Ihre Texte!

Das Leben ist Rhythmus. Ein guter Text auch. Es geht nicht darum, Wörter in eine mehr oder weniger vernünftige Reihenfolge zu bringen. Es geht um die richtige Wortwahl, um Fluss und letztlich um Interesse, das beim Leser geweckt werden muss. Kann der erste Satz nicht fesseln, sind die folgenden beinahe überflüssig.

Als professioneller Texter habe ich das, was mir quasi in den Genen steckt, zum Hauptberuf gemacht. Schon als Kind war das Schreiben für mich mehr als etwas, das man nun einmal machen muss, um durch das Leben zu kommen. Meiner Familie nach soll ich die Begabung von meinem Großvater weitergereicht bekommen haben, der seinerseits einen Brief an den damaligen Bundespräsidenten Theodor „Papa“ Heuss geschrieben hat. Sein erster Satz muss wirklich gut gewesen sein, denn der Bundespräsident hat damals persönlich geantwortet.

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Ich schreibe Ihre Texte mit „Taktgefühl“, mit dem richtigen Rhythmus und nicht nur mit dem richtigen ersten Satz. Auch der letzte ist entscheidend, denn Ihre Kunden sollen Lust auf mehr bekommen.

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