Artikel-Schlagworte: „Ghostwriting“
Was man bei den Verhandlungen mit einem Ghostwriter beachten muss
Bevor ein Ghostwriter seine Arbeit bei einem neuem Auftraggeber beginnt, sollten einige Sachverhalte geklärt werden. Ansonsten kann es passieren, dass beide Parteien sehr unzufrieden werden und eine Zusammenarbeit nicht länger bestehen bleibt. Ghostwriter werden in der heutigen Zeit im Internet gesucht und gefunden. Dabei handelt es sich nicht immer um ausgebildete und sehr motivierte Texter, die nach einer Möglichkeit suchen, ihr monatliches Einkommen aufzubessern. Aus diesem Grund ist es wichtig, vor dem Arbeitsbeginn die Voraussetzungen des Arbeitsverhältnisses zu klären.
Bevor eine Tätigkeit ausgeübt wird, sollte der Arbeitgeber nach den Referenzen des Ghostwriters fragen. Da in der Regel kein persönlicher Kontakt per Telefon besteht, laufen alle Verhandlungen per Internet, das bedeutet per E-Mail oder Kurznachrichten in Nachrichtenprogrammen. Der Auftraggeber sollte sich erkundigen, wie viele Worte der Ghostwriter täglich schreiben möchte, damit sich beide Seiten einen Eindruck von dem Arbeitsaufwand machen können. Anschließend sind Abgabetermine zu erwähnen. Der Auftraggeber verlangt, dass die Texte zu einem bestimmten Datum und einer bestimmten Uhrzeit fertiggestellt sind. Werden die Texte von dem Ghostwriter bis zu dieser Deadline nicht eingereicht, hat das nicht nur Konsequenzen für den Texter, sondern auch für den Auftraggeber. Die finanzielle Vereinbarung ist ein wesentlicher Teil der Vorverhandlungen. Ist die Bezahl den Vorstellungen des Texters nicht entsprechend hoch, verfällt die Motivation nach einiger Zeit und der Ghostwriter beginnt unzuverlässig zu arbeiten. In einigen Fällen melden sich die Texter gar nicht mehr bei den Auftraggebern. Um sicher zu gehen, sollte ein Vertrag zwischen den beiden Parteien abgeschlossen werden, welcher alle Bedingungen aufzählt. Durch diesen sind beide Seiten abgesichert und können sich aufeinander verlassen.
Gibt es berühmte Ghostwriter?
Viele Bücher werden in der Regel nicht allein von den eigentlichen Autoren geschrieben. Sie bekommen professionelle Hilfestellungen von Ghostwritern, welche die Autoren bei der Arbeit unterstützen. Schließlich haben Ghostwriter mehr Erfahrung in dem Verfassen von Texten. Professionelle Ghostwriter werden nicht nur für die Erstellung von Büchern engagiert, sondern der Markt bietet ebenso akademische Ghostwriter an, welche sich auf einem sehr hochgradigen Niveau befinden und
So wie es bekannte Buchautoren und Filmregisseure gibt, gibt es ebenso Ghostwriter, die gerne von besonders prominenten Personen beauftragt werden. Der Popmusikproduzent Dieter Bohlen hat in seiner Biographie Unterstützung von der Journalistin Katja Kessler bekommen. Diese ist in der Bild-Agentur tätig und kann auf umfassende Erfahrungen in dem Schreiben von Artikeln und Kolumnen zurück schauen. Weitere bekannte Ghostwriter, die besonders bei Biographien immer wieder auf der Titelseite unter dem eigentlichen Autor genannt werden oder zumindest in Danksagungen im Buch, sind Robert Lübenoff und Helmut Sorge. Auch hier handelt es sich um Journalisten. Das Topmodel Heidi Klum bekam tatkräftige Unterstützung von Alexandra Postman. J.R Moehringer hat nicht nur den Pulitzer-Preis gewonnen, sondern zählt zu den besten Ghostwritern. Allerdings sind diese Texter in erster Linie als Journalisten tätig und verdienen sich nur nebenbei ein weiteres Taschengeld mit dieser Arbeit. Zusätzlich erhalten sie vermehrte Anerkennung und können sich mit dieser Tätigkeit in der Öffentlichkeit einen Namen machen. Wer als Ghostwriter berühmt werden möchte, sollte sich nicht nur Texte suchen, bei der keine Namensnennung erfolgt. Schließlich macht die Nennung des eigenen Namens indirekte Werbung für die eigenen Fähigkeiten.
Schadensersatz durch Plagiate?
Plagiate werden in der heutigen Zeit von fast einer jeden Person mehrmals im Leben erstellt. Jedoch wird dieses Vergehen nicht jedes Mal vor Gericht gestellt. Nur in den seltensten Fällen kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Urheber und dem Plagiator. Die Anzeige durch den Urheber ist jedoch berechtigt. Die Ansprüche auf Schadenersatz sind jedoch immer sehr gering. Der Urheber kann sich bei der Anzeige und vor Gericht darauf stützen, dass ein Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht begangen wurde. Dabei handelt es sich um Fahrlässigkeit. Zudem kann der Urheber zur gleichen Zeit Schadenersatz oder eine Gewinnherausgabe verlangen. Siehe Paragraph 97 des Urhebergesetzes. Wird Anzeige erstattet, richtet sich diese selbstverständlich gegen den Plagiator, gegen den Verlag, der das Plagiat gedruckt hat und gegen die Content-Provider, welche das Plagiat zu ihrem eigenen Inhalt gemacht haben. Grundsätzlich handelt es sich um ein fahrlässiges Handeln, welches durch den Plagiator begangen wurde. Die schuldige Person hätte es wissen müssen und selbst recherchieren können, dass das Verhalten das Urhebergesetz verletzt und Strafanzeige gestellt werden kann. Der Vorteil bei Laien ist allerdings, dass die Verteidigung sich in diesem Fall auf Unkenntnis stützen kann. Der Umfang wird in diesem Fall relativ gering sein. Fachleute, wie Verleger, Herausgeber, Journalisten und andere professionelle Personen, sind jedoch schon schwerer von einem Plagiat betroffen. Die Sorgfaltspflicht wird in diesen Situationen von den Anwälten in Frage gestellt. Hier werden meist die höheren Sanktionen genutzt. Auf Unwissenheit kann sich keine Fachperson stützen, da sich diese bereits seit einer längeren Zeit in dem Bereich des Rechts auskennen müsste.
Wie groß ist der Konkurrenzkampf zwischen Ghostwritern?
Wer sich im Internet nach einem Texter-Job umschaut ist in der Regel sehr frustriert. Schließlich ist das Internet mittlerweile der einzige Ort, der viele Stellenangebote für erfahrene und unerfahrene Texter anbietet. Allerdings sind sehr viele Texter unterwegs, die sogar nach unterbezahlten Texter-Angeboten suchen. Es bieten sich immer wieder Ghostwriter an, die sogar für unter einem Cent pro Wort schreiben. Dies ist für eine Schreibtätigkeit sehr wenig. Insgesamt würden diese Texter für eine geschriebene Seite weniger als fünf Euro bekommen. Aufgrund der unterbezahlten Texter, die in der Regel keine Erfahrung aufweisen, ist es für erfahrene Texter schwierig, sich auf diesem Markt durchzusetzen. Eine besser bezahlte Tätigkeit wird nur sehr wenigen Textern ermöglicht, die in diesen Fällen sogar erneut unterbezahlt sind. Der Konkurrenzkampf ist extrem. Eine andere Möglichkeit sind die direkten Börsen, die Aufträge für Texter veröffentlichen und wo sich Texter ihre Texter selbst aussuchen können. Auch hier werden die meisten Texter unterbezahlt. Dies führt wiederum dazu, dass die unterbezahlte Texter die Lust am Schreiben verlieren und sehr unzuverlässig werden. Die Texte werden immer sinnfreier und anschließend werden Aufträge gar nicht mehr von den Textern bearbeitet. Dieses Phänomen führt dazu, dass zukünftig begabte Texter ihre Aufträge nicht mehr im Internet über Texter-Jobbörsen suchen. Grundsätzlich werden hier die unterbezahlten Texter gesucht, die für jeden Wortpreis schreiben. Voraussetzungen oder Ausbildungen werden hier nicht verlangt. Der Konkurrenzkampf unter den Ghostwritern ist in den letzten Jahren sehr drastisch angestiegen. Immer wieder kommen neue Ghostwriter zu den bereits vorhandenen Textern dazu und versuchen, gute Aufträge für eine höhere Bezahlung zu erhalten. Professionelle Ghostwriter sollten sich über Anzeigen in Jobportalen für andere Berufskategorien umschauen, um mehr Erfolg bei der gut bezahlten Jobsuche zu erhalten.
Welche Texte sind grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt und gehören zum frei benutzbaren Gemeingut?
Zeitungen, Bücher und Zeitschriften sind voll mit Texten, welche urheberrechtlich geschützt sind. Diese Texte dürfen nur dann genutzt werden, wenn sie zitiert werden. Zitate sind Kennzeichnungen von Textern, die fremde Quellen nutzen und diese als Beleg für Ihre eigenen Thesen nutzen. Nun stellt sich die Frage, ob es auch Texte gibt, die nicht urheberrechtlich geschützt sind und von allen Personen genutzt werden können, ohne dass sie sich strafbar machen. Ja, diese Art von Texte gibt es. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Nachrichten. Aktuelle Nachrichten können verbreitet werden, ohne dass es sich um eine strafbare Handlung handelt. Nachrichten, die in dem Fernsehen oder im Radio ausgestrahlt werden, gehören ebenso zum benutzbaren Gemeingut. Unter diesen Umständen ist es sogar möglich, die Nachrichten mit direktem Wortlaut wiederzugeben. Schließlich sind es allgemeine Informationen von aktuellen Geschehnissen, welche bei einer Wiedergabe nicht strafrechtlich verfolgt werden. Eine weitere Textart, die ohne Probleme weiter vervielfacht werden darf, sind Kochrezepte und Gebrauchsanleitungen. In diesen beiden Fällen handelt es sich um allgemeine Beschreibungen von Dingen, welche auf der Welt mehrfach vorkommen und ähnlich hergestellt bzw. benutzt werden. Werden bestimmte Abschnitte von diesen Texten übernommen, wird diese Kopie nicht strafrechtlich verfolgt. Immerhin handelt es sich um keine Meinungsäußerung, sondern um Fakten. Es kommen keine Kommentierung in den Texten vor und zudem sind diese bereits von mehreren hundert Menschen übermittelt worden. Möchten Nachrichten für persönliche Zwecke genutzt werden, steht diesem Vorhaben nichts im Wege. Bei dem Einbezug von Kommentaren zu den Nachrichten, sollte jedoch aufgepasst werden. Dies kann wieder strafbar sein.
In welchem Bereich können Plagiate noch strafbar sein außer bei Texten?
Nicht nur Texte sind einzigartig, sondern fast jedes Produkt, welches auf dem Markt erscheint. Jedoch unterscheiden sich diese durch Unterschiede, die nicht von anderen Usern genutzt werden können. Ein sehr gutes Beispiel sind Websites. Eine Internetseite besteht aus unterschiedlichen Elementen. Diese Elemente sind nicht nur die Texte selbst, sondern ebenso Grafiken und Töne. Eine Website kann komplett urheberrechtlich geschützt sein. Davon unabhängig können ebenso einzelne Elemente auf der Seite geschützt sein. Diese umfasst dann das Urheberrecht oder das Datenbankrecht. Neben Texten im Internet sind Zeitungs- und Zeitschriftenartikel fast immer durch das Urheberrecht geschützt. Dabei gilt die Regel, je länger ein Artikel ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Text individuelles Gedankengut aufweist. In der Werbung sind nicht nur Texte, sondern auch Werbeslogans und Werbegrafiken beteiligt. Handelt es sich um einen sehr kuren Werbeslogan, dann wird angenommen, dass dieser nicht geschützt ist. Allerdings ist er durch das Urheberrecht geschützt, wenn es sich um einen sehr individuellen Spruch handelt, der nur ein bestimmtes Produkt vorstellen kann. Ein längerer Werbetext kann dann zu einem frei benutzbaren Gemeingut gehören. Tabellen und Formulare sind nicht sehr individuell gestaltet und sind aus diesem Grund nicht sehr oft geschützt. Sie können in einigen Fällen als frei nutzbares Gemeingut zählen, aber nur, wenn der geistige Gehalt fehlt. Die Musik ist eine weitere Kategorie, welche allein dem Herausgeber bzw. dem Sänger selbst zustehen. Eine direkte Übernahme von Melodien ohne Einverständnis des Urhebers ist nicht erlaubt und sogar strafbar. Es kann jedoch sein, dass ein Cover, das bedeutet eine direkte Kopie von Liedern gemacht wird.
Bei welcher Übernahme von Texten handelt es sich nicht um Plagiate?
Es ist bekannt, dass die direkte Übernahme von umfangreichen Texten als Plagiate gezählt wird. Komplette Texte und Textstellen dürfen dann nicht übernommen werden, wenn diese als eigenständige Kreation bezeichnet werden. Allerdings gibt es, besonders beim wissenschaftlichen Arbeiten, eine Möglichkeit, kleinere Texte und Textstellen zu übernehmen, ohne sich strafbar zu machen. Diese Nutzung von fremden Texten wird auch als Zitat bezeichnet. Durch ein Zitat wird das Urheberrecht anerkannt und nicht ignoriert. Zitate helfen lediglich dabei, die eigene Meinung mit Hilfe von wissenschaftlicher Fachliteratur zu belegen und sich auf diese zu stützen. Ein Zitat muss jedoch auch bestimmte Anforderungen erfüllen, damit es durch das Urheberrecht geschützt ist. Der Text, der als Zitat benutzt wird, muss in der Vergangenheit bereits veröffentlicht worden sein. Paragraph 51 des Urheberrechts belegt diese Anforderung. Der zweite wichtige Punkt ist die Unveränderlichkeit des Zitats. Es darf, sei es ein einziges Wort, an den Sätzen nichts verändert werden. Möchte der Texter oder Ghostwriter dennoch den originalen Text umändern, Sätze kürzen oder sonstige Veränderungen machen, ist er gezwungen, diese ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Leichte Änderungen sind unter dieser Voraussetzung zugelassen. Der dritte wichtige Punkt ist die Kennzeichnung des Zitats. Eine Quellenangabe ist von dringender Wichtigkeit. Der Name des Urhebers ist zu nennen und der Name des Quelltextes. Der Verfasser hat die Möglichkeit, über einen direkten Verweis im Text auf die Quelle aufmerksam zu machen oder über eine Fußnote, die am Seitenende des Textes auf die Quelle verweist. Werden diese Punkte beachtet, kann sich der Texter nicht strafbar machen und ein Plagiat erstellt er zudem auch nicht.
Wie werden Plagiate an Universitäten bestraft?
Wer seine Abschlussarbeit schreiben muss, ist in vielen Fällen überfordert. Es handelt sich um das vorübergehende Lebenswerk, welches in nur wenigen Wochen verfasst werden muss. Aus diesem Grund greifen Studenten immer wieder zu der alt bewährten Möglichkeit. Sie greifen auf Quellen zu, welche sie eigentlich nicht nutzen dürften und kopieren sie. Selbstverständlich wissen die Studenten, dass sie einen Fehler und eine Straftat begehen. Allerdings ist die Hoffnung groß, nicht entdeckt zu werden. Werden die Plagiate jedoch entdeckt, droht eine kräftige Strafe. Es ist bereits ausreichend, dass die Arbeit durch die Universität abgelehnt wird und dass der Student die Prüfung nicht bestanden hat. Die komplette Übernahme von Texten von anderen Autoren kann allerdings auch zu der Exmatrikulation an der Hochschule führen. Es ist jedoch genauestens in den Regelungen der Hochschule zu lesen, wie sie die Plagiatsversuche bestraft. Je nach Schwere des Verstoßes, drohen den Studenten bis zu 50.000 Euro Strafe. Diese Strafe tritt besonders dann ein, wenn komplette Arbeiten von vorherigen Studenten genutzt wurden und diese durch die Prüfer erkannt wurden. In einer solchen Situation schaltet sich selbstverständlich der Prüfungsausschuss der Hochschule ein und beurteilt die Schwere der Tat. Wurden nur einige kleine Textpassagen aus bekannten Werken übernommen und diese nicht als Zitate gekennzeichnet, handelt es sich um ein kleineres Vergehen, welches lediglich die Note der Arbeit verschlechtert. Dieses vergessene Zitat führt allerdings nicht zu einer weiteren härteren Strafe. Möchte auf jegliche Bestrafung an Universitäten verzichtet werden, dann sollte die Arbeit eigenständig verfasst werden. Fehlt es an dem notwendigen Wissen, wie wissenschaftliches Arbeiten funktioniert, sollte die Abschlussarbeit lieber einige Wochen oder Monate in die Zukunft verschoben werden.
Gibt es eine Software, die Plagiate aufdecken kann?
Es ist nicht nur strafbar, wenn Plagiate wissentlich erstellt werden, sondern es kann sehr peinlich werden, wenn die Öffentlichkeit von den direkten Plagiaten erfährt. Es ist allerdings fraglich, wie eigentlich Plagiate entdeckt werden können. Schließlich gibt es eine sehr große Zahl von Texten auf der Welt, die nicht alle analysiert und in Datenbanken aufgenommen werden können. Textplagiate können nämlich nicht nur aus der gleichen Sprache erstellt werden, sondern es gibt Übersetzungsplagiate, die ebenso strafrechtlich verfolgt werden können. Um die Aufdeckung von Plagiaten zu vereinfachen, bietet sich die klassische Methode der Software an. Dabei handelt es sich um einen Plagiatsnachweis-Software, welche die Suche bei Plagiaten vereinfacht. Die Software verfügt über bestimmte Plagiatsfallen, welche selbstverständlich nicht genannt werden können. Es handelt sich über ein System, welches über EDV-geschützte Indikatoren verfügt und Plagiate direkt erkennen kann. Es wurden bereits Tests von gesammelten Plagiatssoftwareprodukten im Jahr 2008 herausgebracht. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft aus Berlin hat diesen Test veröffentlicht. Es gibt mehrere Systeme, welche von Professoren an Universitäten und an Schulen genutzt werden, um die Studenten und Schüler auf frischer Tat zu fassen. Es ist allerdings darauf zu achten, dass sich die Lehrer und Professoren nicht selbst in einem Gebiet der Rechtsunsicherheit befinden. Schließlich nehmen sie die Arbeiten der Schüler und Studenten in ihre persönliche Datenbank auf und verwenden diese zur Prüfung für spätere Arbeiten. Bereits in Amerika haben Schüler und Studenten gegen diese Verwendung der Arbeiten geklagt und sie haben sogar Recht bekommen. Daraus folgte, dass ihre Arbeit nicht mit einem derartigen System geprüft werden darf.
Sind nur Texte geschützt oder auch Titel von Artikeln bzw.Büchern?
Texte gibt es sehr vielfältig und in unterschiedlichen Ausführungen. Je nach Themen werden Bücher, Artikel, Geschichten, Texte und andere Aufführungen geschrieben. Das Kopieren dieser, das bedeutet ebenso die direkte Übersetzung aus einer anderen Sprache, gilt als das unerlaubte Kopieren und kann aus diesem Grund strafrechtlich verfolgt werden. Es stellt sich an dieser Stelle jedoch die Frage, inwiefern die Titel von den Artikeln, Texten und Büchern übernommen werden dürfen. Können Titel direkt übernommen werden und was passiert, wenn eine Person vor 10 Jahren bereits einen bestimmten Titel für den eigenen Text benutzt hat und dieser Titel nochmals vorkommt? Es werden Texte selbstverständlich geschützt. Diese dürfen nicht kopiert werden und unter eigenem Namen verkauft werden. Titel sind jedoch in sich sehr viel kürzer. Handelt es sich um einen aussagekräftigen und sehr individuellen Titel, so ist dieser bereits mit dem eigentlichen Werk geschützt. Dieser Schutz ist auch unter dem Begriff Titelschutz bekannt. Mit der Veröffentlichung ist der Titel mit dem eigentlichen Text durch das Gesetz eine Einheit und kann nicht durch andere Nutzer kopiert werden. Es ist hierfür keine gesonderte Registrierung oder eine andere Formalität notwendig. Handelt es sich jedoch um einen sehr generellen Titel, kann dieser nach einigen Jahren von einer anderen Person genutzt werden. Der Titel „Meine Biographie“ ist nicht nur einfallslos, sondern auch sehr generell gehalten. Es kann in diesem Fall passieren, dass dieser Titel unbeabsichtigt nochmals verwendet wird. In einer solchen Situation kann der Betroffene sich durchaus gerecht verteidigen und wird auch in den wenigsten Fällen schuldig gesprochen.