Handbuch Ghostwriting: Marktumfeld und Arbeitstechniken

Artikel-Schlagworte: „Doktorarbeit“

Macht sich ein Ghostwriter strafbar, wenn er an einer Doktorarbeit mitschreibt?

Es ist eine sehr einfache Angelegenheit eine Doktorarbeit mit Hilfe zu verfassen. Steht man jedoch allein vor den Bergen an Literatur, kann diese Situation eine jede Person zur Verzweiflung bringen. Grundsätzlich hat ein Student für eine Abschlussarbeit einige Monate Zeit, um sich umfangreich zu informieren und mit genügend Literatur einzudecken. Das Verfassen der Doktorarbeit wird jedoch immer wieder durch professionelle Schreiber erledigt, welche den Studenten beistehen. Es stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob das Verfassen einer Doktorarbeit für einen Ghostwriter strafbar sein kann. Diese Frage ist leicht zu beantworten. Nein, der Ghostwriter macht sich nicht strafbar. Der Ghostwriter verfasst im Auftrag des Studenten eine Arbeit, welche nach Beendigung der Arbeit dem Auftraggeber zur Verfügung steht. Der Ghostwriter hat damit seine Aufgabe beendet und wird dementsprechend entlohnt. Die strafbare Tat findet nun statt, wenn der Student die Doktorarbeit abgibt und seinen eigenen Namen unter die Arbeit setzt. Schließlich hat er diese nicht alleine verfasst und begeht damit eine Straftat. Einige Hochschulen bestrafen Plagiate mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro und drohen zudem mit einer Exmatrikulation. Bei Abgabe einer fertig verfassten Abschlussarbeit an der Universität oder auch an Fachhochschulen, müssen die Studenten eine gesonderte Erklärung abgeben, dass ihre verfasste Arbeit nicht kopiert oder gestohlen wurde und sie diese alleine verfasst haben. Der Ghostwriter wird bei einem Plagiatsvorwurf nicht zur Rechenschaft gezogen, denn dieser hat im Auftrag des Studenten gehandelt. Zudem sollte erwähnt werden, dass dieser Betrug für den Studenten sehr schwerwiegende Folgen haben kann. Neben der Geldstrafe kann das zukünftige Studium an dieser Hochschule nicht mehr weiter geführt werden.

Abschreiben ohne Absicht: die unbewusste Entlehnung

Eine Grauzone in der Rechtssprechung ist die unbewusste Entlehnung, bei der es entweder zu einer doppelten Schöpfung bzw. einer doppelten Urheberschaft kommt. Ebenfalls ein Fall der unbewussten Entlehnung liegt gemäß geltenden Rechts aber immer auch dann vor, wenn aus einer Arbeit zitiert bzw. Textteile einer Arbeit verwendet werden, die selbst nicht veröffentlicht ist. Dies kann beispielsweise dann zu Problemen führen, wenn ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Universität – akademischer Titel sei hier unwichtig – Textteile und Formulierungen aus den Arbeiten seiner Studenten für eigene Veröffentlichungen nutzt. Ist der betreffende Student oder die Studentin nun selbst in der Forschung tätig oder arbeitet beispielsweise als Jurist, Steuerberater oder Unternehmensberater sowie in ähnlichen Berufsfeldern an und mit Veröffentlichungen, kann es immer dann zu Problemen kommen, wenn plötzlich die Nutzung eigener Arbeiten nicht mehr möglich sein sollte. Hier hilft ein guter Plagiatfinder und natürlich der Verweis auf eigene Arbeiten. Letzteres ist auch immer dann eine seriöse Möglichkeit, wenn die eigentliche Ursprungsarbeit nicht veröffentlicht wurde.

Dieser Fall ist nicht so selten, wie oft angenommen und tritt häufig dann auf, wenn es um Studiengänge wie Journalismus oder Kreatives Schreiben geht. Hier muss nicht einmal eine Absicht des Dozenten vorliegen, wobei es natürlich nach wie vor eine Straftat ist, die Arbeiten ohne Quellenangabe zu nutzen. Leider ist es in diesem Fall sehr schwer dem Plagiator eine Straftat nachzuweisen, da diese durchaus unbewusst begangen wurde. Auch können unveröffentlichte Texte nicht vom Plagiatfinder angezeigt werden, so dass nur eine Überprüfung durch den Urheber selbst möglich ist. Zudem arbeiten die meisten Plagiatfinder auch nur im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten und Webarbeiten. Die Suche nach Plagiaten im Bereich der Belletristik und Kinderliteratur ist kaum möglich.

Welche Nutzungsarten gibt es im Nutzungsrecht?

Welche Nutzungsarten gibt es im Nutzungsrecht?

Das Nutzungsrecht weist einige Unterkategorien auf, welche weitere Nutzungsarten im Nutzungsrecht aufweisen. Das einfache Nutzungsrecht ermöglicht dem Urheber, sein Werk selbst zu nutzen und anderen Personen zusätzlich Nutzungsrechte einzuräumen. Das ausschließliche Nutzungsrecht ermöglicht dem Urheber sein Werk selbst zu nutzen, dieses anderen Personen mit einfachen Nutzungsrechten zu verkaufen und zusätzlich kann der Urheber eine Einräumung von einfachen Nutzungsrechten an andere Urheber verhindern. Er hat das Recht, diesen von der Nutzung des produzierten Werkes auszuschließen, welches sich auf das positive und auch negative Nutzungsrecht bezieht. Möchte auf die vorhandenen Nutzungsrechte aufmerksam gemacht werden, sollte immer der Nutzungsvertrag eingesehen werden. Bei Verletzung des Vertrages kann auch hier die gerichtliche Auseinandersetzung weiterhelfen.

Der Urheber kann zudem sich selbst ein einfaches Nutzungsrecht vorbehalten. Dadurch kann er Dritten keine Nutzungsrechte mehr einräumen, jedoch hat er die Möglichkeit, sein Werk selbst zu nutzen. Dieser Vorbehalt muss allerdings auch klar vereinbart werden. Bei den Nutzungsrechten ist es wichtig konkret festzulegen, wie, wofür und in welchem Umfang die besonderen Werke genutzt werden können. Alle Nutzungsrechte können sich nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich und inhaltliche beschränken. Zudem ist die Nutzungsart an sich bestimmbar. Beschränkungen können jedoch auch hierfür ausgesprochen werden und sogar miteinander kombiniert werden. Durch die Nutzungsrechte mit ihrer räumlichen Beschränkung, können bestimmte Staatsgebiete durch die Rechte beschränkt werden. Bezüglich des Internets ist diese Beschränkung schwer einzuhalten. Jedoch können auch hier Inhalte nur auf deutschen Websites bekannt gegeben werden. Die inhaltliche Beschränkung lässt sich bezüglich der Nutzungsrechte qualitativ beschränken. Hier kann sich diese Spezialisierung auf bestimmte Auflagenhöhen festlegen.

Sind Forschungsergebnisse urheberrechtlich geschützt?

Seit der tiefe Fall des Ministers Karl Theodor zu Gutenberg sowohl Entrüstung, als auch Bestürzung bei großen Teilen der Bevölkerung auslöste, ist eine neue Diskussion über Urheberrechte entbrannt. Generell definiert das Urheberrecht den Schutz von geistigem Eigentum, was ideeller und materieller Natur sein kann. Das gilt ganz besonders für Werke aus den Bereichen Wissenschaft, Literatur und Kunst.

Spezielle Techniken zur Kennzeichnung des Urhebers anwenden

In der heutigen Informationsgesellschaft ist es mitunter schwierig herauszufinden, ob Urheberrechte verletzt werden oder nicht. Da werden Lieder aus dem Internet geladen, kopiert, getauscht, vervielfältigt und verbreitet. Das Gleiche gilt für fachliche Informationen oder Forschungsergebnisse. Eine Forschungsarbeit wurde zum Fallstrick des Ministers. Karl Theodor zu Gutenberg soll große Teile seiner Doktorarbeit aus anderen Quellen abgeschrieben haben. Die wissenschaftliche Arbeit beinhaltet oft Forschungsarbeiten. Das gilt für Diplom- und Doktorarbeiten genau so, wie für allgemeine Forschungsarbeiten. Wissenschaftler möchten ein bestimmtes Phänomen erforschen und betreten damit Neuland. Somit sind die Ergebnisse einzigartig und unterliegen dem Urheberrecht. Nun ist es in der Wissenschaft nicht ungewöhnlich, dass ein Forscher, die Arbeit seines Kollegen fortführt, erweitert, ausbaut, widerlegt oder erneuert. Dabei ist es normal, dass er sich an bereits vorhandenem Material orientiert. Damit daraus kein Plagiat wird, gibt es in der Wissenschaft strenge Regeln, die den Urheber der Werke kenntlich machen sollen. Das kann in Form von Zitaten, Fußnoten oder Verweisen erfolgen.

Urheberrecht kann eingeschränkt gelten

Daraus lässt sich schlussfolgern, dass sämtliche Forschungsergebnisse urheberrechtlich geschützt sind. Dieses Recht läuft 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ab. Der Urheber kann die Rechte auch abgeben, übertragen oder auf andere Personen erweitern. Eine Einschränkung des Urheberrechts kann jedoch erfolgen, wenn ein anderer Wissenschaftler zu ähnlichen oder gleichen Forschungsergebnissen gekommen ist.

Plagiate, Fußnoten und ein Minister!

A never ending Story ?

 

Irgendwie ist es aus den Medien nicht weg zu kriegen, egal wo mein Texterauge hinschaut..Herr zu Guttenberg. Tv, Presse und andere Medien sind voll davon!

Jetzt wird diskutiert, gestritten, auf Facebook gibt es schon Pro und Contra-Guttenberg-Gruppen.

 

Und ich frage mich: „Wozu das Ganze?“

Warum muss die Nation sich darüber spalten?

 

Wir Texter, Dichter, Schreiben und auch Ghostwriter haben eine zu 100% klare Einstellung.

WIR schreiben, unsere Texte sind unique, also einzigartig und niemals, wirklich niemals kopiert.

Damit verdienen wir unser täglich Brot, sollten WIR Fehlleistungen erbringen, wir unsere Arbeit nicht honoriert! Einfacher ausgedrückt: Wer kopiert ist raus aus dem Geschäft!

Zu Recht, denn wer kopiert stiehlt, geistiges Eigentum!

Aber es ist und bleibt DIEBSTAHL!

Im Strafrecht verankert, wissen wir was auf uns zukommt, sollten wir zum Beispiel mal einen Banküberfall begehen.

 

Und da kommt ein Adeliger, kopiert sich seine Doktorarbeit zusammen und die Nation hält zum größten Teil zu ihm, er ist aber auch so ein smarter Typ :-)

Herr zu Guttenberg wir ein wenig reumütig, gibt seinen Titel ab….und schon ist alles in Ordnung?

 

DAS kann ja wohl nicht wahr sein!!!

 

Diebstahl bleibt Diebstahl….Punktum!

 

Stellen wir doch mal folgende Situation!!

 

Ein kleiner Bankräuber wird erwischt und steht nun vor Gericht. Egal aus welchem Motiv er gehandelt hat, er wird dafür bestraft!!

Sollte er auf die Idee kommen, das Geld zurück geben zu wollen, weil dann ja alles in Guttenberg, Pardon, in Ordnung ist, was passiert dann?

 

Die Richter würden ihn, höchstwahrscheinlich innerlich lächelnd, verurteilen.

Zu Recht….

 

Aber wir sind ja im Bezug auf dies Thema gespalten…. vielleicht gibt es demnächst einen neuen Passus im Strafrecht :-)

Ich bin gespannt!

Doktorarbeit mittels Ghostwriter schreiben lassen

Doktorarbeit schreiben lassen

Referate, Diplomarbeiten oder gar Doktorarbeiten von beauftragten und bezahlten Ghostwritern anfertigen zu lassen ist in vielen Ländern sogar modern und quasi eine Zeiterscheinung. Der betreffende Titel wird von wohlhabenden Studenten einfach erkauft. In hierarchisch strukturierten Ländern ist diese Zeiterscheinung erschreckend weit fortgeschritten, so teilte auch jüngst eine Studie des Leiters einer Fakultät an einer renommierten thailändischen Universität traurig mit, dass mittlerweile über die Hälfte der MBA Absolventen thailändischer Hochschulen weder eine zweite Fremdsprache beherrschen, noch in Englischer Sprache eine einfache Frage versehen oder gar Auskunft geben können. Das Masters Degree mutiert zwangsläufig erst in der Wirtschaft und dann in der Bevölkerung zu einem weitestgehend wertlosen Zettel. Bei den Doktoranden sie dieser Effekt noch nicht erreicht und Doktorväter seien angehalten, völlig ungeeignete Aspiranten gleich zu melden.

Mit einer Doktorarbeit werden so genannte Postgraduate Studies dokumentiert und durch die Verpflichtung einer anerkannten Koryphäe auf dem betreffenden Fachgebiet können Doktorväter und Prüfungsgremien durchaus von dem enormen Fachwissen getäuscht werden. Viele Doktoren werden Teile ihrer Arbeit von kompetenten Textern, Assistenten oder Sekretärinnen haben anfertigen lassen, doch begeht man sich auf dünnes Eis, wenn das dargestellte Fachwissen gar nicht vorhanden ist. Nicht jeder Doktor ist auch eine Größe im Formulieren seiner Erkenntnisse, ohne dabei jedoch ein Defizit im Fachwissen zu haben. Ghostwriting erlaubt auch eine perfektere Formulierung oder Neufassung von Dokumentationen jeder Art.

Mit der erforderlichen Dissertation dokumentiert der Doktorand eigene Fähigkeiten und Erkenntnisse, welche er in selbständigen Studien methodisch erlangte. Die Dissertation oder Doktorarbeit ist der wesentliche Bestandteil der Promovierung. Wer den Doktortitel durch Betrug erlangte, dem kann dieser auch wieder aberkannt werden. Die jeweiligen Promotionsordnungen der Doktortitel verleihenden Fakultäten legen das genau fest. Ein Ghostwriter muss sich zwingend auch als Ghost verhalten, wenn etwaige Arbeiten aus seiner Feder in einer Dissertation involviert sind.

Stichwort: Doktorarbeit schreiben lassen



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