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Abschreiben ohne Absicht: die unbewusste Entlehnung
Eine Grauzone in der Rechtssprechung ist die unbewusste Entlehnung, bei der es entweder zu einer doppelten Schöpfung bzw. einer doppelten Urheberschaft kommt. Ebenfalls ein Fall der unbewussten Entlehnung liegt gemäß geltenden Rechts aber immer auch dann vor, wenn aus einer Arbeit zitiert bzw. Textteile einer Arbeit verwendet werden, die selbst nicht veröffentlicht ist. Dies kann beispielsweise dann zu Problemen führen, wenn ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Universität – akademischer Titel sei hier unwichtig – Textteile und Formulierungen aus den Arbeiten seiner Studenten für eigene Veröffentlichungen nutzt. Ist der betreffende Student oder die Studentin nun selbst in der Forschung tätig oder arbeitet beispielsweise als Jurist, Steuerberater oder Unternehmensberater sowie in ähnlichen Berufsfeldern an und mit Veröffentlichungen, kann es immer dann zu Problemen kommen, wenn plötzlich die Nutzung eigener Arbeiten nicht mehr möglich sein sollte. Hier hilft ein guter Plagiatfinder und natürlich der Verweis auf eigene Arbeiten. Letzteres ist auch immer dann eine seriöse Möglichkeit, wenn die eigentliche Ursprungsarbeit nicht veröffentlicht wurde.
Dieser Fall ist nicht so selten, wie oft angenommen und tritt häufig dann auf, wenn es um Studiengänge wie Journalismus oder Kreatives Schreiben geht. Hier muss nicht einmal eine Absicht des Dozenten vorliegen, wobei es natürlich nach wie vor eine Straftat ist, die Arbeiten ohne Quellenangabe zu nutzen. Leider ist es in diesem Fall sehr schwer dem Plagiator eine Straftat nachzuweisen, da diese durchaus unbewusst begangen wurde. Auch können unveröffentlichte Texte nicht vom Plagiatfinder angezeigt werden, so dass nur eine Überprüfung durch den Urheber selbst möglich ist. Zudem arbeiten die meisten Plagiatfinder auch nur im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten und Webarbeiten. Die Suche nach Plagiaten im Bereich der Belletristik und Kinderliteratur ist kaum möglich.
Warum schreiben Autoren unter einem Pseudonym?
Pseudonyme besitzen in der Literatur eine große Tradition: Agatha Christie, Jack London, Joseph Conrad, George Orwell oder Stendhal, um nur ein paar sehr bekannte Autoren zu nennen. Kaum einer ihrer Leser weiß, wie diese Schriftsteller mit bürgerlichem Namen heißen.
Künstlernamen bieten den Autoren und ihren Angehörigen einen gewissen Schutz: Sie können ihre Werke unter fremden Namen herausbringen und werden so nicht mit ihnen in Verbindung gebracht. Voraussetzung ist dabei natürlich, dass die Verlage auch tatsächlich keinerlei Informationen über die wahre Identität nach außen dringen lassen. In politisch schwierigen Zeiten, in denen für die Veröffentlichung unbequemer Meinung Verfolgung und Strafe seitens der Herrschenden drohen, kann das Pseudonym den Autor vor diesen Maßnahmen bewahren.
Doch auch in rechtsstaatlichen, aufgeklärten Gesellschaften kann ein Kunstname Vorteile bieten: Wenn man an erotische oder allgemein an Werke denkt, in denen Sexualität oder auch Gewalt eine große Rolle spielen, gefällt es nicht jedem Autor, damit im täglichen Leben in Verbindung gebracht zu werden. Gerade wer jüngere Kinder hat, möchte vielleicht nicht unbedingt, dass der Nachwuchs ständig mit diesbezüglichen Nachfragen in Verbindung gebracht wird.
Wer einen prominenten bürgerlichen oder adeligen Namen trägt, weil seine Vorfahren oder lebenden Verwandten sehr berühmt sind, kann als Schriftsteller wünschen, ohne diesen “Bekanntheitsbonus” seinen Weg als Autor zu gehen. In diesem Fall ist die Verwendung eines Pseudonyms die einzige Möglichkeit, die gleichen Startbedingungen wir jeder andere Autor auch zu haben.
Und schließlich gibt es den Fall, dass Autoren auch einfach die Öffentlichkeit scheuen. Das kommt durchaus vor, auch wenn es in Zeiten von zahllosen Talk-Shows und Promi-Sendungen kaum vorstellbar ist. Solche Schriftsteller bevorzugen es, durch einen Künstlernamen geschützt, im Verborgenen und unerkannt zu schreiben.
Ghostwriter – Allgemeines
Ghostwriter
Das Ghostwriting wird besonders von Prominenten genutzt. Diesen fehlt entweder die Zeit oder das nötigen Feingespür sowie Talent, um ein Buch lesergerecht zu verfassen und aufzuarbeiten. Aus diesem Grund greifen zahlreiche Prominente bei ihren Veröffentlichungen auf einen professionellen Ghostwriter zurück. Ohnehin ist diese Variante sehr erfolgversprechend. Einerseits bekleidet die Titelseite ein prominenter Name, der jedem bekannt ist und Interesse weckt. Andererseits ist das Buch nach dem ersten Aufschlagen mit Stil verfasst und reißt den potentiellen Leser mit sich. Eine erfolgreiche Mischung also.
Ein Ghostwriter wird zunehmend auch im akademischen Bereich von zahlreichen Menschen in Anspruch genommen. Dieser oftmals als akademischer oder als wissenschaftlicher Ghostwriter bezeichnete Texter verfügt in der Regel über fundierte Fachkenntnisse in einem oder mehreren Studienfächern. Bei Hausarbeiten angefangen, können sich die Dienste eines Ghostwriters bis zum Verfassen hochgradig wissenschaftlicher Artikel ziehen. Dazwischen stehen Arbeiten für die Abschlüsse Magister, Bachelor oder Master, aber auch Dissertationen.
Diese Variante ist jedoch stark umstritten und liegt besonders bei notwendigen eidesstattlichen Erklärungen in einer gesetzlichen Grauzone. Wer eine eidesstattliche Erklärung abgibt, eine wissenschaftliche Arbeit selbst verfasst zu haben, diesem drohen die Aberkennung des erworbenen Grades oder Titels sowie weitere rechtliche Schritte. Auch der Ghostwriter kann sich in diesem Zusammenhang strafbar machen, da er Beihilfe zu einer offensichtlichen Straftat leistet.
Die Dienste von Ghostwritern werden jedoch zu zahlreichen weiteren Zwecken herangezogen, neben Buchveröffentlichungen sind Ghostwriter besonders als Redenschreiben gefragt. Oftmals als Auftragsschreiber oder Phantomschreiber bezeichnet, sind Ghostwriter häufig direkt für Verlage oder Agenturen tätig, was sich ebenso auf die Werbe- oder Marketingbranche beziehen kann. Hier steht der Begriff Ghostwriter für einen sprachlich versierten Texter, der griffige Werbebotschaften mit einfachen und verständlichen Worten verfassen kann.
Bewerbungen und Lebensläufe aus der Hand des Ghostwriters
Beinahe alle Textarten kann man sich, gegen einen entsprechenden Preis, von einer dritten Person schreiben lassen. Hierbei spricht man vom sogenannten Ghostwriting, einem Begriff der ursprünglich aus den USA stammt und früher vor allem das Verfassen von politischen Reden durch wortgewandte Autoren für hochrangige Politiker beschrieb. Neben dem wissenschaftlichen Ghostwriting, also dem Verfassen von Haus- und Abschlussarbeiten sowie ganzen Dissertationen, kann man sich von Ghostwritern auch Bewerbungen und Lebensläufe verfassen lassen.
Generell ist Ghostwriting nicht illegal, insofern der Empfänger des Textes als Bedingung nicht ausdrücklich verlangt, dass das Produkt vom später genannten Verfasser stammt und keine Textteile hierfür ohne entsprechende Quellenangabe von einer dritten Person übernommen wurden. In allen anderen Fällen handelt es sich ganz einfach um eine bezahlte Gefälligkeit des „Ghosts“.
Wer sich von einem Ghostwriter eine qualitativ hochwertige Bewerbung und einen entsprechenden Lebenslauf schreiben lässt, hat höchstens moralische Einwände vorzubringen. Besonders sollte man sich fragen, ob der Ghost in einem Bewerbungsanschreiben die geforderten persönlichen Eigenschaften herüberbringen kann. Denn grundsätzlich ist eine von einer dritten Person verfasste Bewerbung immer unpersönlicher, was ein wirklich guter Ghostwriter mit den passenden Formulierungen jedoch sehr gut überspielen kann. Fest steht, dass kaum ein Bewerber bessere Bewerbungen schreiben kann, als ein darauf spezialisierter Ghostwriter.
Dies gilt überdies nicht nur für das Anschreiben in einer Bewerbung. Auch der Lebenslauf kann durch einen Spezialisten immens aufgewertet werden, ohne dass bei den Stationen des Bewerbes geschummelt werden muss. Übrigens werden auch bei einem Bewerbungsanschreiben von einem Ghostwriter lediglich tatsächliche Qualitäten in einem guten Licht dargestellt.
Magisterarbeit mittels Ghostwriter schreiben lassen
Diskretion
Dabei sollte Diskretion oberstes Gebot sein. Denn wer anderen verrät, dass seine Magisterarbeit nicht aus der eigenen Feder stammt, kann ernsthafte Probleme bekommen. Dass Ghostwriter diskrete Dienstleistungen vollbringen, für die sie sich bezahlen lassen, liegt in der Sache des Ghostwritings. Ghostwriting bedeutet grundsätzlich, dass ein befähigter Autor im Stillen für andere etwas schreibt. Im Falle einer Magisterarbeit wird es sich um einen akademischen Ghostwriter handeln, der namentlich in keinem Fall erwähnt wird.
Eigenarbeit ist empfehlenswert
Laut geltendem Recht wird ein akademischer Ghostwriter eine Magisterarbeit als sog. Anschauungsmaterial vorlegen. Was daraus auf der Empfängerseite gemacht wird, bleibt dem Auftraggeber überlassen. Er kann diese Ghostwriterarbeit als Vorlage nutzen, sie umschreiben, ergänzen oder anderweitig verwenden. Natürlich ist es wichtig, dass der Auftraggeber einer solchen Magisterarbeit sich selbst auch um Inhaltliches bemüht und nach Quellen forscht. Denn es ist gut möglich, dass jemand inhaltliche Fragen stellt und darauf sollte nicht nur der Ghostwriter die Antworten kennen.
Geltendes Recht
Das geltende Recht verbietet es, sich mit fremden Federn zu schmücken. Wer das tut, setzt sich dem Betrugsverdacht aus. Das muss jedem Auftraggeber für eine Magisterarbeit klar sein. Verschiedene Hochschulgesetze sehen dafür die Exmatrikulation oder hohe Bußgelder vor.
Preise
Die Preise beim akademischen Ghostwriting sind unterschiedlich. Sie bestimmen sich durch die beauftragte Agentur, den Ghostwriter, den Umfang der Arbeit und das Themengebiet. Wer sich an Ghostwriting Agenturen wendet, kann sich verschiedene Angebote einholen. Wichtig ist neben dem Preis auch die zuverlässige Wahrnehmung der Termine. Das bedeutet, dass ein Abgabetermin niemals auf den letztmöglichen Termin gelegt werden sollte.
Ghostwriting strafbar?
Unter „Ghostwriting“ versteht man das Erstellen eines Textes für jemanden, der die Zeit, das Wissen oder die Fähigkeit dafür nicht hat. Der Urheber bleibt dabei anonym, seine Tätigkeit ist meist nicht erkennbar. Die Tätigkeit des Ghostwritings ist der eines Journalisten oder Wissenschaftlers vergleichbar: Die Aufgabe wird analysiert, strukturiert, die Fakten werden recherchiert und in eine präsentable Form gebracht. Was auch immer der Auftraggeber mit dem Text macht, der Ghostwriter selbst macht sich mit seiner Tätigkeit nicht strafbar.
Dabei muss die ausgelagerte Denk- und Schreibarbeit keinen Makel haben. Die Redenschreiber der Politiker und Manager machen das ganz offiziell, andere Autoren bieten ihre Dienste auf dem freien Markt oder über Agenturen an. Diese wiederum bieten ihre „Hilfe“ nicht nur bei der Suche nach einem Doktorvater an, sondern dazu noch umfassende „Denkhilfe“ und „Formulierungshilfe“.
Und selbst wenn sie für andere dabei ganze Doktorarbeiten verfassen und die ganze Arbeit übernehmen, so ist das für den Ghostwriter als Autor nie strafbar. Anders sieht es für den Verwender des erstellten Textes aus, wenn eine solche Arbeit bei einer Universität als Dissertationsschrift eingereicht wird.
In manchen Hochschulgesetzen wird Betrug oder Plagiat mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro und zusätzlich mit Exmatrikulation geahndet. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat.
In alten Diplom- und Doktorarbeiten steht immer die Versicherung des Prüflings an Eides Statt, dass die von ihm eingereichte Arbeit selbständig verfasst und ausschließlich die angegebenen Hilfsmittel benutzt worden seien. Hier könnte die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung zu strafrechtlichen Problemen führen.
Wird jedoch vom Prüfungsamt nur eine einfache Versicherung der selbständigen Arbeit verlangt, so ist diese nur eine schriftliche Lüge, mit der niemand strafrechtlich belangt werden kann. Das schließt allerdings keine Bestrafung durch die Universität aus: außer der Exmatrikulation droht auch der Verlust des akademischen Titels.
Ghostwriting im akademischen Bereich – Chancen und Risiken
Akademisches Ghostwriting ist keineswegs neu. Es wurden schon immer wissenschaftliche Arbeiten verfasst, die nicht unbedingt aus der Feder des angegebenen Autors stammten. Dank des Internets allerdings ist es heute weitaus bekannter geworden. Zeit- und Leistungsdruck haben heute auch schon die Studenten ergriffen und in solchen Zeiten liegt es nahe, eine Hausarbeit verfassen zu lassen. Für den Ghostwriter ist es eine nette Autorentätigkeit mit Nebenverdienstmöglichkeit. Ghostwriting birgt also für beide Seiten klare Vorteile. Dass ein akademischer Ghostwriter allerdings auch auf Anerkennung, Nachweis und Urheberrechte verzichtet, ist bitter.
Chancen und Risiken
Ghostwriting im akademischen Bereich birgt die Chancen, Geld zu verdienen, sich im Schreiben zu üben, sein Wissen zur Verfügung zu stellen und sich sogar ein eigenes berufliches Standbein aufzubauen. Aber es birgt auch Risiken. Wer sich als freier Ghostwriter betätigen will, kann schon mal in die Falle tappen. Denn freiberuflich tätig werden, kann auch bedeuten vogelfrei zu sein. Es ist schwer für einen freiberuflichen Ghostwriter, ordentlich bezahlt zu werden und manchmal gibt es gar keine Bezahlung. Das kann verschiedene Gründe haben: Der Kunde ist generell zahlungsunwillig oder ihm gefällt das Verfasste nicht und er lehnt eine Honorierung aus diesem Grund ab. Alles in allem wird sich ein Rechtsstreit wenig lohnen in etwaigen Streitangelegenheiten. Sicherer läuft ein Ghostwriter mit einer Ghostwriter Agentur, die die finanziellen und rechtlichen Hintergründe für ihn managt.
Rechtliches
Ein Autor tritt beim Ghostwriting sein Urheberrecht am Text an den Kunden ab. Der Kunde darf seinen eigenen Namen als Autor einsetzen. Das mag anfänglich wenig bedeutend erscheinen. Es kann jedoch zum Problem werden, wenn ein Ghostwriterwerk viel Geld einbringt. Auch im akademischen Bereich kann so etwas passieren. Laut Gesetzesgrundlage ist ein Autor trotz vertraglicher Regelungen immer Urheber. Das Urheberrecht besagt, dass Verwertungsrechte übertragen werden können, jedoch niemals das Urheberrecht. Deshalb werden ausführliche Verträge einen Ghostwriter verpflichten, jegliche Urheberrechte abzutreten.
