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Können Ghostwriter sich in der Künstlersozialkasse versichern?
Die Künstlersozialversicherung, auch als KSV bekannt, ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Diese macht es den freischaffenden Künstlern möglich, die gesetzlichen Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung zu nutzen. Sie zahlen jedoch nur die Arbeitnehmerbeiträge. Die Künstlersozialkasse ist für die Versicherungsveranlagung und ebenso für die Beitragserhebung zuständig. Diese ist als eine unselbstständige Einrichtung tätig, die allerdings haushalts- und vermögensmäßig gesondert arbeitet. In dieser Versicherung sind nicht nur Schauspieler, Musiker und andere freischaffende Künstler versichert, sondern auch Autoren und in einigen Fällen Texter. Die Berechtigten, die in der Versicherung erwünscht sind, sind darstellende oder bildende Künstler, die derartige Kunst schaffen oder lehren. Zudem sind Schriftsteller und Journalisten in der Publistik tätig und sind ebenso in der Versicherung gewollt. Wissenschaftliche Autoren, Kritiker und Übersetzer sowie Fachleute, die in der Werbung oder in anderer Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, dürfen sich als Mitglied bei der Versicherung anmelden. Die weitere Voraussetzung besagt, dass es sich nicht nur um eine vorübergehende Tätigkeit handeln darf und es ein Mindesteinkommen geben muss. Sie dürfen nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen und zudem darf das Mitglied der Kasse nicht von der Versicherungspflicht befreit sein. Aus diesen Voraussetzungen wird geschlossen, dass Ghostwriter nicht in der Künstlersozialkasse versichert sein kann. Schließlich handelt es sich bereits nicht um eine Kunst, die ausgeführt wird. Wissenschaftliche Ghostwriter, die nicht mehr als einen Arbeitnehmer haben und ein Mindestgehalt jeden Monat vorweisen können, sind allerdings die Ausnahme. Diese könnten sich nämlich, sind die Umstände geregelt und weichen nicht von den eigentlichen Voraussetzungen ab, als Mitglied bei der Krankenkasse bewerben und werden mit höchster Wahrscheinlichkeit auch angenommen.
Schadensersatz durch Plagiate?
Plagiate werden in der heutigen Zeit von fast einer jeden Person mehrmals im Leben erstellt. Jedoch wird dieses Vergehen nicht jedes Mal vor Gericht gestellt. Nur in den seltensten Fällen kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Urheber und dem Plagiator. Die Anzeige durch den Urheber ist jedoch berechtigt. Die Ansprüche auf Schadenersatz sind jedoch immer sehr gering. Der Urheber kann sich bei der Anzeige und vor Gericht darauf stützen, dass ein Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht begangen wurde. Dabei handelt es sich um Fahrlässigkeit. Zudem kann der Urheber zur gleichen Zeit Schadenersatz oder eine Gewinnherausgabe verlangen. Siehe Paragraph 97 des Urhebergesetzes. Wird Anzeige erstattet, richtet sich diese selbstverständlich gegen den Plagiator, gegen den Verlag, der das Plagiat gedruckt hat und gegen die Content-Provider, welche das Plagiat zu ihrem eigenen Inhalt gemacht haben. Grundsätzlich handelt es sich um ein fahrlässiges Handeln, welches durch den Plagiator begangen wurde. Die schuldige Person hätte es wissen müssen und selbst recherchieren können, dass das Verhalten das Urhebergesetz verletzt und Strafanzeige gestellt werden kann. Der Vorteil bei Laien ist allerdings, dass die Verteidigung sich in diesem Fall auf Unkenntnis stützen kann. Der Umfang wird in diesem Fall relativ gering sein. Fachleute, wie Verleger, Herausgeber, Journalisten und andere professionelle Personen, sind jedoch schon schwerer von einem Plagiat betroffen. Die Sorgfaltspflicht wird in diesen Situationen von den Anwälten in Frage gestellt. Hier werden meist die höheren Sanktionen genutzt. Auf Unwissenheit kann sich keine Fachperson stützen, da sich diese bereits seit einer längeren Zeit in dem Bereich des Rechts auskennen müsste.
Das Plagiat als Strafbestand
Ein Plagiat zu erstellen ist in unterschiedlichen Bereichen strafbar. Dabei kommt es nicht nur bei Texten vor, dass diese einfach kopiert werden, sondern auch bei Titeln, Büchern und sogar bei Internetseiten. Wer ein Plagiat erstellt und sich dieses bewusst ist, kann nach dem deutschen Strafrecht bestraft werden. Die Vervielfältigung und die Verbreitung eines Plagiats wird durch den Paragraph 106 des Urhebergesetzes geregelt. Demnach drohen dem Täter eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die drei Jahre werden jedoch nur dann verwendet, wenn der Täter sich seiner Rechtswidrigkeit bewusst war. Eine Anzeige wird allerdings nur dann in die Wege geleitet, wenn der Betroffene, das bedeutet der Urheber, einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellt. In anderen Fällen würde eine Anzeige nicht stattfinden. Es sei denn, die Öffentlichkeit ist in das Geschehen miteinbezogen und besteht darauf, den Dieb schuldig zu sprechen. Dies geschieht allerdings so gut wie nie. Findet ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft statt, muss nachgewiesen werden, dass das Plagiat durch ein Unrechtsbewusstsein zu belegen. War dem Verfasser oder Hersteller des Plagiats nicht bewusst, dass er eine Straftat begeht, wird er in der Regel freigesprochen. Nicht nur der Hersteller eines Plagiats macht sich strafbar, sondern auch die User, die über das Plagiat Bescheid wissen. Ein Beispiel sind Internetuser, die sich bei einem Download bewusst sind, dass es sich um ein Plagiat handelt und es trotzdem herunterladen. In einem solchen Fall macht sich der Internetuser strafbar. Wird vor Gericht die Unwissenheit über das Verbot der Vervielfältigung genutzt, bleibt es dem Richter frei, dem Angeklagten Glauben zu schenken.
Woran man einen schlechten Ghostwriter erkennt
Auf dem aktuellen Markt der Ghostwriter gibt es wirklich viele Texter, die nicht ehrlich und professionell arbeiten. Es kann sich mittlerweile jede Person als Ghostwriter bezeichnen. Schließlich gibt es bislang noch keine direkte Ausbildung, die zu dem Tätigkeitsfeld führt. Es stellet sich für Auftraggeber immer wieder die Frage, woran ein schlechter Ghostwriter zu erkennen ist. Die Frage bleibt den erfahrenen Auftraggebern offen. Denn diese haben im Internet mit vielen unterschiedlichen Personen Erfahrung gemacht und können direkt von den negativen Textern erzählen.
Der erste Faktor ist die unstrukturierte Arbeit, welche ohne Belege erstellt wird. Bevor Texte geschrieben werden, sollte sich ein Ghostwriter über die Thematik informieren, bevor über diese geschrieben wird. Unklare Sätze, die keinen sinnvollen Inhalt wiedergeben sind selbstverständlich ein rotes Tuch. Werden Korrekturen an Texten verlangt, sollte ein Ghostwriter in einer bestimmten Frist bereit sein, die Texte nach den Wünschen des Kunden zu verbessern. Des weiteren ist der Kostenfaktor ein wichtiger Punkt, der angesprochen werden sollte. Trotz der hohen Konkurrenz verlangen viele Ghostwriter erhöhte Preise. Ein Auftraggeber sollte in dieser Situation einen professionellen Texter von einem Laien unterscheiden können. Referenzen werden gerne eingeholt, damit bestimmte Fähigkeiten der Ghostwriter erkannt werden können. Ausbildungen als Journalisten sind immer sehr gerne willkommen. Ungelernte Ghostwriter helfen bei der Erstellung von weniger komplexen Texten allerdings auch weiter. Dafür benötigt es keine Hochschulausbildungen, jedoch wären diese von Vorteil. Wer einen Ghostwriter einstellt, sollte sich sicher sein, dass dieser durchgehend zu erreichen ist. Eine Telefonnummer oder zumindest eine zuverlässige E-mail Adresse sind für Ghostwriter eine Voraussetzung, damit sich ein Auftraggeber auf die Texter verlassen kann.
Ghostwriting: Auf welcher Basis sollte man abrechnen ? Pro Stunde oder pro Seite?
Die Ghostwriter werden in der aktuellen Zeit nicht nur unterbezahlt, sondern die Konkurrenz ist ebenfalls sehr groß. Die Abrechnungen werden von den Auftraggebern sehr regelmäßig durchgeführt, es sei denn es ist ein unseriöser Auftraggeber am Werk. In der Regel werden Texte nach Wörtern abgerechnet. Für jedes Wort wird ein bestimmter Preis angegeben, der am Ende eines Monats beglichen wird. Es kommt relativ selten vor, dass ein Wortpreis nicht bezahlt wird. Eine Vergütung pro Wort oder pro Seite ist die Regel. Einige Arbeitgeber bevorzugen es allerdings pro Stunde abzurechnen. Bei der Abrechnung pro Stunde ist der Nachteil, dass Ghostwriter bei sich zu Hause arbeiten und nicht unter der Kontrolle des Auftraggebers stehen. Bei Ghostwritern in Agenturen, die nicht von zu Hause aus arbeiten, ist eine Abrechnung pro Stunde geregelt. Jedoch gibt es auch hier Alternativen. Ghostwriter, die ihre Tätigkeit von zu Hause ausführen, arbeiten unterschiedlich schnell. Es gibt Texter, die in einer Stunde mehrere Seiten schreiben können und somit eine höhere Vergütung für die Texte verlangen können. Langsamere Tipper, sind mit einer Seite Text eine Stunden beschäftigt. Die Abrechnung von nicht professionellen Textern pro Stunde wäre nicht angebracht. Bei ausgebildeten Journalisten, die eine langjährige Ausbildung hinter sich haben ist eine Bezahlung pro Stunde angemessen. Hier kann sich der Auftraggeber sicher sein, dass diese Ghostwriter zuverlässig und ehrlich arbeiten. Zudem ist die schnelle Fertigung von Texten in der Regel gewährleistet. Am Ende ist es die Entscheidung eines Auftraggebers oder einer Agentur, ob pro Stunde oder pro Wort abgerechnet wird.
Wie groß ist der Konkurrenzkampf zwischen Ghostwritern?
Wer sich im Internet nach einem Texter-Job umschaut ist in der Regel sehr frustriert. Schließlich ist das Internet mittlerweile der einzige Ort, der viele Stellenangebote für erfahrene und unerfahrene Texter anbietet. Allerdings sind sehr viele Texter unterwegs, die sogar nach unterbezahlten Texter-Angeboten suchen. Es bieten sich immer wieder Ghostwriter an, die sogar für unter einem Cent pro Wort schreiben. Dies ist für eine Schreibtätigkeit sehr wenig. Insgesamt würden diese Texter für eine geschriebene Seite weniger als fünf Euro bekommen. Aufgrund der unterbezahlten Texter, die in der Regel keine Erfahrung aufweisen, ist es für erfahrene Texter schwierig, sich auf diesem Markt durchzusetzen. Eine besser bezahlte Tätigkeit wird nur sehr wenigen Textern ermöglicht, die in diesen Fällen sogar erneut unterbezahlt sind. Der Konkurrenzkampf ist extrem. Eine andere Möglichkeit sind die direkten Börsen, die Aufträge für Texter veröffentlichen und wo sich Texter ihre Texter selbst aussuchen können. Auch hier werden die meisten Texter unterbezahlt. Dies führt wiederum dazu, dass die unterbezahlte Texter die Lust am Schreiben verlieren und sehr unzuverlässig werden. Die Texte werden immer sinnfreier und anschließend werden Aufträge gar nicht mehr von den Textern bearbeitet. Dieses Phänomen führt dazu, dass zukünftig begabte Texter ihre Aufträge nicht mehr im Internet über Texter-Jobbörsen suchen. Grundsätzlich werden hier die unterbezahlten Texter gesucht, die für jeden Wortpreis schreiben. Voraussetzungen oder Ausbildungen werden hier nicht verlangt. Der Konkurrenzkampf unter den Ghostwritern ist in den letzten Jahren sehr drastisch angestiegen. Immer wieder kommen neue Ghostwriter zu den bereits vorhandenen Textern dazu und versuchen, gute Aufträge für eine höhere Bezahlung zu erhalten. Professionelle Ghostwriter sollten sich über Anzeigen in Jobportalen für andere Berufskategorien umschauen, um mehr Erfolg bei der gut bezahlten Jobsuche zu erhalten.
Texter-Jobbörsen – Lust oder Frust für Texter?
Wer sich als Ghostwriter einen Namen zu machen, beginnt in der Regel im Internet. Das Internet weist einige Internetseiten auf, welche einige Jobmöglichkeiten für Ghostwriter anbieten. Dabei ist es oft nicht wichtig, ob man sich bereits sehr gut in dem Fachgebiet auskennt oder ob es sich um einen Beginner handelt, der in der Ghostwriter Branche Fuss fassen möchte.
Texter, die bereits Erfahrungen aufweisen können, sind in den meisten Texter-Jobbörsen frustriert. Grundsätzlich suchen Auftraggeber Texter, die für eine Wortvergütung von einem Cent schreiben. Bei einem Text von 300 Wörtern würden es auf drei Euro herauslaufen. Ein erfahrener Texter wird bei solchen Preisen nicht auf derartige Angebote eingehen. Schließlich können professionelle Texter meist eine journalistische Ausbildung aufweisen. Da es mittlerweile eine unendlich hohe Zahl von Textern im Internet gibt und sich diese täglich in den Jobbörsen für Texter tummeln, ist es für gute Texter schwer einen guten Job zu finden, in denen sie ihre Fähigkeiten anbieten können. Am Ende zählt für die Auftraggeber nur der geringe Preis und weniger die Qualität des Ghostwriters. Texter-Jobbörsen sind jedoch sehr interessant für Beginner. Möchten Texter in ihrer Freizeit ein wenig Geld verdienen, können diese ohne weitere Erfahrung für Arbeitgeber texten. Qualifikationen werden in der Regel nicht verlangt. Werden Texte für geringe Vergütungen schnell geschrieben und benötigen zudem nicht viel Rechercheaufwand, kann ein sehr gutes monatliches Einkommen erzielt werden. Es wird jedoch ein grundsätzliches Allgemeinwissen vorausgesetzt. In solchen Fällen kann ein Stundenlohn von 20 Euro möglich sein. Mehr als 1,5 bis 2 Cent pro Wort können jedoch in sehr wenigen Fällen im Internet verdient werden. Höher vergütete Angebote gibt es zumindest nicht in Texter-Jobbörsen.
Welche Texte sind grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt und gehören zum frei benutzbaren Gemeingut?
Zeitungen, Bücher und Zeitschriften sind voll mit Texten, welche urheberrechtlich geschützt sind. Diese Texte dürfen nur dann genutzt werden, wenn sie zitiert werden. Zitate sind Kennzeichnungen von Textern, die fremde Quellen nutzen und diese als Beleg für Ihre eigenen Thesen nutzen. Nun stellt sich die Frage, ob es auch Texte gibt, die nicht urheberrechtlich geschützt sind und von allen Personen genutzt werden können, ohne dass sie sich strafbar machen. Ja, diese Art von Texte gibt es. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Nachrichten. Aktuelle Nachrichten können verbreitet werden, ohne dass es sich um eine strafbare Handlung handelt. Nachrichten, die in dem Fernsehen oder im Radio ausgestrahlt werden, gehören ebenso zum benutzbaren Gemeingut. Unter diesen Umständen ist es sogar möglich, die Nachrichten mit direktem Wortlaut wiederzugeben. Schließlich sind es allgemeine Informationen von aktuellen Geschehnissen, welche bei einer Wiedergabe nicht strafrechtlich verfolgt werden. Eine weitere Textart, die ohne Probleme weiter vervielfacht werden darf, sind Kochrezepte und Gebrauchsanleitungen. In diesen beiden Fällen handelt es sich um allgemeine Beschreibungen von Dingen, welche auf der Welt mehrfach vorkommen und ähnlich hergestellt bzw. benutzt werden. Werden bestimmte Abschnitte von diesen Texten übernommen, wird diese Kopie nicht strafrechtlich verfolgt. Immerhin handelt es sich um keine Meinungsäußerung, sondern um Fakten. Es kommen keine Kommentierung in den Texten vor und zudem sind diese bereits von mehreren hundert Menschen übermittelt worden. Möchten Nachrichten für persönliche Zwecke genutzt werden, steht diesem Vorhaben nichts im Wege. Bei dem Einbezug von Kommentaren zu den Nachrichten, sollte jedoch aufgepasst werden. Dies kann wieder strafbar sein.
Gegen diese Rechte verstößt die Veröffentlichung von Plagiaten
Ein Plagiat an sich wird immer dann verfasst, wenn sich der Verfasser nicht in der Materie des Themas sicher ist und keine eigene Kreation aufweisen kann. Besonders an den Universitäten werden immer wieder schwere Verstöße gegen das Urheberrecht begangen. Diese werden mit Strafen geahnt und können unter anderem dem Täter den Doktortitel kosten. Es stellt sich die Frage, gegen welche Rechte die Veröffentlichung der Plagiate stößt. Die Antwort ist klar: Ein Plagiat verstößt gegen das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Dieser Paragraph ist in dem Urhebergesetz festgelegt. Jedoch verstößt ein Plagiat in den meisten Fällen noch gegen andere Rechte. Die Verwertungsrechte des eigentlichen Urhebers werden durch die Plagiate ignoriert. Zudem wird der Verlag des Urhebers nicht respektiert. Dieser kann bei Veröffentlichung eines Plagiats Anklage erheben. Der wichtigste Punkt und rechtliche Aspekt ist allerdings der Verstoß gegen das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. In der Regel werden Plagiate durch die Öffentlichkeit schnell entdeckt. Handelt es sich um Bücher, die anderen ähneln, werden diese zur Anzeige gebracht. Ist es jedoch der Fall, dass der Urheber seine Veröffentlichung nicht notariell hat beglaubigt lassen, kann es schnell passieren, dass der eigentliche Urheber nicht Recht behält. Schließlich gilt ein Herausgeber von Werbung, Büchern, Zeitschriftenartikeln und anderem persönlichem Geistesgut nur dann als Urheber, wenn er im Vorhinein seine Kreationen hat anerkennen lassen. Möchte eine Person von dem Recht als Urheber Gebrauch machen, sollte sich der Anwalt auf den Verstoß dieser Recht lehnen, damit vor Gericht der Prozess gewonnen wird und das Plagiat vom Markt entfernt wird.
In welchem Bereich können Plagiate noch strafbar sein außer bei Texten?
Nicht nur Texte sind einzigartig, sondern fast jedes Produkt, welches auf dem Markt erscheint. Jedoch unterscheiden sich diese durch Unterschiede, die nicht von anderen Usern genutzt werden können. Ein sehr gutes Beispiel sind Websites. Eine Internetseite besteht aus unterschiedlichen Elementen. Diese Elemente sind nicht nur die Texte selbst, sondern ebenso Grafiken und Töne. Eine Website kann komplett urheberrechtlich geschützt sein. Davon unabhängig können ebenso einzelne Elemente auf der Seite geschützt sein. Diese umfasst dann das Urheberrecht oder das Datenbankrecht. Neben Texten im Internet sind Zeitungs- und Zeitschriftenartikel fast immer durch das Urheberrecht geschützt. Dabei gilt die Regel, je länger ein Artikel ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Text individuelles Gedankengut aufweist. In der Werbung sind nicht nur Texte, sondern auch Werbeslogans und Werbegrafiken beteiligt. Handelt es sich um einen sehr kuren Werbeslogan, dann wird angenommen, dass dieser nicht geschützt ist. Allerdings ist er durch das Urheberrecht geschützt, wenn es sich um einen sehr individuellen Spruch handelt, der nur ein bestimmtes Produkt vorstellen kann. Ein längerer Werbetext kann dann zu einem frei benutzbaren Gemeingut gehören. Tabellen und Formulare sind nicht sehr individuell gestaltet und sind aus diesem Grund nicht sehr oft geschützt. Sie können in einigen Fällen als frei nutzbares Gemeingut zählen, aber nur, wenn der geistige Gehalt fehlt. Die Musik ist eine weitere Kategorie, welche allein dem Herausgeber bzw. dem Sänger selbst zustehen. Eine direkte Übernahme von Melodien ohne Einverständnis des Urhebers ist nicht erlaubt und sogar strafbar. Es kann jedoch sein, dass ein Cover, das bedeutet eine direkte Kopie von Liedern gemacht wird.